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Erste anwaltliche Auskunft

Kontaktgespräche, die dazu dienen festzustellen, ob überhaupt eine eingehende Beratung und Vertretung sinnvoll bzw. erforderlich ist, sind grundsätzlich kostenlos. Sie können also ohne Kostenrisiko einen Termin vereinbaren. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird auch die Deckungsanfrage der Versicherung übernommen.

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